Sachkundenachweis für Hundehalter

In den verschiedenen Hunde Gesetzen Deutschlands fordern die Bundes­länder von Hunde­haltern eine Sachkunde Prüfung (sog. Hunde Führerschein). Dabei hat jedes Bundes­land seine eigenen Regelungen. Ein bundes­einheitliches Vorgehen gibt es nicht.

In NRW fordert das Landes­hunde­gesetz einen Sach­kunde­nachweis von die Halter­innen und Halter dieser Hunde:

  • gefährlichen Hunden,
  • Hunden bestimmter Rassen
  • oder großen Hunden (Gewicht > 20 kg bzw. Schulterhöhe > 40 cm)

Warum ein Sachkundenachweis ?

Mit dem Sach­kunde­nachweis soll überprüft werden, ob die Hunde­halter die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sach­kunde) besitzen und über die dafür notwendige Zu­verlässigkeit verfügen. Nur wer dies in einem theoretischen Sach­kunde-Test nach­weisen kann, erhält die Erlaubnis vom örtlichen Ordnungs­amt, einen der oben genannten Hunde zu halten.

Der Gesetzgeber möchte damit sicher­stellen, dass der Halter des Hundes auch eine gewisse Ahnung im Umgang mit dem Hund hat und weder dem Hund noch andere Personen Schaden entsteht.

Auf der Internetseite Sachkundenachweis.de wurden die Fragen und Antworten der bisher bekannten Fragebögen des Sachkunde Nachweises für Hunde zum Üben für die Sachkunde Prüfung zusammen­gefasst.

Fragen zum Sachkundenachweis für Hunde in NRW
Sachkundefragen-NRW-FRAGEN
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Lösungsschablone zu den Fragen Sachkundenachweis für Hunde in NRW
Sachkunde Fragen Lösungen
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