Neuregelung in der Kostenabrechnung während des Notdienstes

Sehr geehrte Tierhalter,

seit Februar 2020 gilt eine bundesweite Neuregelung der Kostenabrechnung für Behandlungen eines Tieres während des Notdienstes.

Die Änderungen sehen zusammengefasst wie folgt aus:

1. Für das Aufsuchen eines Tierarztes während des Notdienstes fällt grundsätzlich eine Notdienstgebühr von 50 € plus Mehrwertsteuer an, egal um welche Tierart es sich handelt.

2. Die Maßnahmen, die der Tierarzt im Notdienst ergreifen muss (Spritzen, Infusionen, Röntgen, …), werden mit dem 2- bis 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte berechnet.

Bitte erschrecken Sie also nicht, wenn sich im Falle eines Besuchs während des Notdienstes höhere Kosten für Sie ergeben, als Sie das bisher gewohnt waren. Es handelt sich hierbei um eine bundesweit greifende gesetzliche Änderung, die für alle Tierärzte bindend ist. Diese Neuregelung ist notwendig, damit für Sie und Ihr Tier weiterhin ein Notdienst in Ihrer Nähe zur Verfügung stehen kann.

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