30 Okt. | Gepostet von Beauceron in Not | keine Kommentare |
Die rechtliche Grundlage §1 und §2 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Die rechtliche Grundlage für die Tierhaltung in Deutschland bildet das Tierschutzgesetz, das die Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf und schmerzempfindliches Lebewesen betont:
§ 1 (Zweck und Grundsatz des Gesetzes)
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
§ 2 (Allgemeine Bestimmungen)
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Diese Vorschriften gelten für alle Tierhalter:innen und für alle in menschlicher Obhut gehaltenen Tiere, egal ob Heimtiere, Nutztiere oder Wildtiere.